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Neue Unfallverhütungsvorschrift

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Bewährtes bewahren, für Neues offen sein: Mit der DGUV-Vorschrift 49 "Feuerwehren" erscheint im Jahr 2019 erstmals eine spezielle Vorschrift für den ehrenamtlichen Feuerwehrbereich (Freiwillige Feuerwehr). Die Vorschrift ersetzt die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Feuerwehren" (GUV-V C53), die seit 1989 in Kraft ist. Weiterentwicklungen in der Feuerwehrtechnik, veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen machten eine Überarbeitung notwendig. Parallel dazu erscheint die neue DGUV-Regel 105-049 "Feuerwehren". Sie ersetzt die Durchführungsanweisungen der alten UVV. Die einzelnen Unfallversicherungsträger müssen die neue DGUV-Vorschrift 49 jetzt jeweils für ihr Zuständigkeitsgebiet in Kraft setzen. Die ersten haben dies zum 1. Januar 2019 bereits vollzogen.
73. Jahrgang 2019
Heft 2
Seitenbereich 115 - 120, Dateigröße 1,6 MB