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Produktbeschreibung
Das "Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien" (GHS)1 wurde bereits 2009 von der Europäischen Union in Nationales Recht umgesetzt. Die GHS-Verordnung, oft auch CLP-Verordnung2 genannt, gilt seit dem 1. Juni 2015 nicht nur für Stoffe, sondern auch für Gemische und hat somit direkte Auswirkungen auf die Kennzeichnung von Atemluftflaschen bei der Feuerwehr. Im Beitrag beschreibt der Autor, wie die Kennzeichnung zukünftig aussehen muss und welche Schwierigkeiten entstehe könnten.