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Neues GEZ-Beitragsrecht im Krankenhaus ab 2013

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Produktbeschreibung
In der Presse liest man derzeit, dass für ARD und ZDF der 1. Januar 2013 ein wunderbarer Tag sei, einer, an dem Weihnachten, Ostern und Geburtstag zusammenfielen. An diesem Tag tritt der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft, der eine völlige Neuordnung des Rundfunkgebührensystems mit sich bringt. Da nicht mehr auf das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten abgestellt wird, sondern sich der zukünftige Beitrag geräteunabhängig bemisst, dürfte es für einige Krankenhäuser erheblich teurer werden, während andere davon profitieren.
104. Jahrgang 2012
Heft 10
Seitenbereich 1033 - 1037

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