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Neues Strahlenschutzgesetz: Wird Teleradiologie ad absurdum geführt?

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Seit Januar dieses Jahres sind in Deutschland das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vollumfänglich in Kraft. Noch fehlen wichtige Ausführungsbestimmungen. Dies gilt auch für die Teleradiologie. Wie ist zum Beispiel ein Teleradiologe "regelmäßig und eng" in den klinischen Betrieb des Strahlenschutzverantwortlichen der Krankenhäuser einzubinden?
111. Jahrgang 2019
Heft 9
Seitenbereich 778 - 780, Dateigröße 0,9 MB

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