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Neuigkeiten aus der Arzt- und Krankenhaushaftpflichtversicherung

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Die Heilwesenversicherung, die das Schadenrisiko des Behandlers im Sinne des § 630a BGB, also des Krankenhausträgers, des Arztes im Krankenhaus und in der niedergelassenen Praxis, aber auch des Psychotherapeuten, der Hebamme und des Heilpraktikers abdeckt, steht nicht oft im Mittelpunkt rechtlicher oder rechtspolitischer Erörterungen. Trotz ihrer Bedeutung rückt die Heilwesenversicherung nur selten in das Blickfeld der Öffentlichkeit, so zumindest ansatzweise anlässlich der Diskussion zum Stichwort "Kind als Schaden" im Jahre 2002 (BGH, Urt. v. 18.06.2002, Az.: VI ZR 36/01). In den letzten Jahren wurde vor allem der Gesichtspunkt der Schadenhäufigkeit, des Umfangs der Schadenaufwendungen unter dem Stichwort "Arzthaftpflichtversicherung in der Krise" erörtert. Aufgabe des Krankenhausjustitiars ist es, neue Entwicklungen im Krankenhaushaftpflichtrecht im Hinblick auf den notwendigen Versicherungsschutz zu beobachten und erforderlichenfalls umzusetzen.
12. Jahrgang 2023
Heft 4
Seitenbereich 116 - 118, Dateigröße 2 MB

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