Nichtteilnahme an der Notfallversorgung - Rückforderung des Abschlags nach dem BSG-Urteil vom 02.04.2025
Zeitschriftenartikel (PDF)
5,90 €
inkl. MwSt.
- Geprüfte Sicherheit
- Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Mit Urteil vom 02.04.2025 (Az.: B 1 KR 25/23 R) hat das Bundessozialgericht (BSG) der seit 2019 anzusetzenden Abrechnungspauschale von 60 Euro für Krankenhäuser, die keiner der Stufen des G-BA-Notfallstrukturensystems zugeordnet werden konnten, die Grundlage entzogen. § 3 Abs. 2 Satz 1 der Notfallstufen-Regelungen wurde für nichtig erklärt. Die wirtschaftliche und prozessuale Tragweite ist erheblich; allein an den bayerischen Sozialgerichten gingen zum Jahreswechsel 2025/2026 rund 10.000 zusätzliche Klagen ein. Der Beitrag ordnet die Entscheidung ein, beschreibt die Folgefragen rund um Erstattung, Verjährung und Genehmigungswirkung, und fasst den aktuellen Verhandlungsstand auf Bundesebene bis Mai 2026 zusammen.