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NUB: Zügige Vorabprüfungen durch die Krankenkassen sind notwendig

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Produktbeschreibung
Innovative Therapien wie etwa die CAR-T-Zelltherapien für therapierefraktäre aggressive Lymphome und die Gentherapie mit Zolgensma® zur Behandlung der spinalen Muskelatrophie (SMA) wurde vom InEK ein spezieller Status als "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode" (NUB) zuerkannt, für die Kliniken mit den Krankenkassen spezielle Entgelt-Vereinbarungen treffen können. Diese beinhalten jedoch keine Regelungen darüber, ob die Voraussetzungen für einen Vergütungsanspruch des Krankenhauses zwingend gegeben sind (1). Im Beitrag wird dargelegt, warum der Vergütungsanspruch für kostenintensive NUB-Therapien über Vorabprüfungen abgesichert werden muss.
113. Jahrgang 2021
Heft 5
Seitenbereich 369 - 398, Dateigröße 0,8 MB

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