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Operationstechnischer Assistent (OTA ) - bundesgesetzliche Regelung überfällig!

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Produktbeschreibung
Das Berufsbild des Operationstechnischen Assistenten (OTA) ist im Krankenhaus mittlerweile etabliert. Bedarf und Akzeptanz dieses Berufsbildes fallen in der Krankenhauspraxis äußerst hoch aus. Gleichwohl ist der Beruf bislang nicht bundesgesetzlich anerkannt. Deswegen besteht dringender Handlungsbedarf für ein Bundesgesetz zur Anerkennung und Ausbildung des OTA. Dies ist ein wesentliches Ergebnis einer aktuellen Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) zur Weiterentwicklung technischer Assistenzberufe im Gesundheitswesen im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Der folgende Beitrag fasst ausgewählte Ergebnisse und wesentliche Schlussfolgerungen für den OTA-Beruf zusammen.
102. Jahrgang 2010
Heft 3
Seitenbereich 193 - 197

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