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Produktbeschreibung
Reine Privatkliniken mit einer Konzession nach § 30 GewO und ohne Zulassung nach § 108 SGB V erhalten & anders als nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser & keine Ausgleichszahlungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie. Dennoch entstehen ihnen durch zusätzliche Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus erhebliche Mehrkosten. Einige Kliniken haben mit ihren Patienten daher pandemiebedingte Infektionsschutzzuschläge vereinbart. Der Beitrag widmet sich der Rechtmäßigkeit solcher Infektionsschutzzuschläge und ihrer Erstattungsfähigkeit durch die privaten Krankenversicherer.