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Patientensicherheit als Führungsaufgabe/Neue Kultur der Hygiene- und Infektionsprävention - Patientensicherheit als gesetzlicher Auftrag 2014

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Die Arbeit der Krankenhäuser ist durch die rasant zunehmende Komplexität, die weitere Entwicklung des medizinisch-wissenschaftlichen und technischen Fortschritts sowie einen enormen wirtschaftlichen Druck gekennzeichnet. Die über Jahre fortbestehende chronische Unterfinanzierung bei den Betriebs- und Investitionskosten hat in den Krankenhäusern zur enormen Verdichtung der Arbeitsprozesse in allen Bereichen der Patientenbetreuung, aber auch in den Sekundär- und Tertiärprozessen geführt. Insofern trifft das ethische Verständnis der Ärzte, Schwestern und Pfleger sowie des vielfältigen Servicepersonals, alles für das Wohlbefinden und die Sicherheit der Patienten zu tun, auf neue Rahmenbedingungen. Krankenhäuser als Organisation und die in diesen Häusern tätigen Mitarbeiter sind verstärkt aufgefordert nachzudenken, wie die Arbeits- und Betreuungsprozesse so gestaltet werden, dass der drohende Qualitäts- und Sicherheitsverlust durch sinkende personelle und finanzielle Ressourcen aufgehalten und ins Gegenteil verkehrt werden kann.

Für Krankenhäuser, aber auch für Ärzte und Zahnärzte in der ambulanten Versorgung wurden jetzt Vorgaben für das medizinische Risikomanagement und für Fehlermeldesysteme definiert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erfüllte fristgerecht einen Auftrag aus dem im Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz, nach dem der Mindeststandard für Risikomanagement und Fehlermeldesysteme in der medizinischen Versorgung für GKV-Versicherte festzulegen war. Der G-BA hat zunächst in den Qualitätsmanagement-Richtlinien zur vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären Versorgung nach einer umfassenden Einbeziehung von Experten für das Risikomanagement die Anforderungen dahingehend konkretisiert, dass die benannten Einrichtungen systematisch Risiken identifizieren, bewerten und beseitigen müssen. Dieser Prozess ist regelmäßig zu evaluieren (Risikokontrolle). Gleichzeitig ist auch die Schulung aller Beteiligten in den therapeutischen Teams der genannten Einrichtungstypen als Mindeststandard vorgegeben.
3. Jahrgang 2014
Heft 2
Seitenbereich 5 - 10

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