Personalüberlassungen durch Krankenhäuser aus umsatzsteuerlicher Sicht - eine aktuelle Bestandsaufnahme

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Produktbeschreibung
In Zeiten verstärkter Kooperationen im Gesundheitssektor spielt ökonomisch die mögliche Umsatzsteuerpflicht bei Personalüberlassungen jedenfalls dann eine nicht unerhebliche Rolle, wenn wegen § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG kein korrespondierender Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger möglich ist, z.B. weil dieser umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin (§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG) oder Krankenhausbehandlungen bzw. ärztliche Heilbehandlungen nebst damit eng verbundenen Umsätzen (§ 4 Nr. 14 Buchst. b UStG) erbringt. Die gesetzlichen Vorgaben sind - wie so oft - nicht eindeutig.