Perspektiven der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung
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Produktbeschreibung
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurden bisherige sektorenspezifische Regelungen zur Qualitätssicherung zusammengeführt, um die Anforderungen soweit wie möglich einheitlich und sektorenübergreifend festzulegen. Mit der Beschlussfassung vom 19. April 2010 über die "Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung" hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA ) - vorbehaltlich einer Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium - einen bedeutenden Schritt zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages getan. Was bedeutet das für die Qualitätssicherung und welche Perspektiven eröffnen sich damit?