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Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Nach dem Scheitern der Selbstverwaltungspartner über eine Vereinbarung zu Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen wurden diese für 2019 per Rechtsverordnung durch das BMG in Kraft gesetzt. Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung basiert auf dem damaligen Verhandlungsstand der Selbstverwaltungspartner und traf Festlegungen in den strittigen Fragen. Keine Festlegung erfolgte hingegen beispielsweise zur Definition von Intensivmedizin oder zur Operationalisierung der Erfassung und zu den erforderlichen Nachweisen zur Einhaltung der Untergrenzen. Während der Gesetzgeber an einer Ausweitung der Untergrenzen und Sanktionierung festhält, belastet die Unsicherheit, welche Patienten- und Personalbestände, wie und wo erfasst sowie nachgewiesen werden müssen, die Krankenhäuser. Die vorgesehene Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen bietet noch viel Potenzial zu Optimierung.
111. Jahrgang 2019
Heft 2
Seitenbereich 94 - 107, Dateigröße 1,1 MB

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