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Pflegesatzrechtliche Nettomethode durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt

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Produktbeschreibung
Mit Urteil vom 18. März 2009 - Az.: 3 C 14.08 - hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 9. April 2008 geändert und entsprechend dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 5. April 2006 die pflegesatzrechtliche Nettomethode bestätigt. Durch die Krankenkassen bestrittene Forderungen, die das Krankenhaus (noch) nicht vereinnahmt hat, stellen demnach keine ausgleichspflichtigen Erlöse im Sinne des § 12 Absatz 2 Satz 1 BPfl V dar und sind damit im Rahmen der Erlösausgleichsberechnung nicht zu berücksichtigen. Der Autor erläutert das Urteil BVerwG und bezieht dazu Stellung.
101. Jahrgang 2009
Heft 7
Seitenbereich 659 - 661

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