Privatliquidation: Kann eine Testung auf SARS-CoV-2 eine wahlärztliche Leistung sein?

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Produktbeschreibung
Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie-Lage werden Patienten, die zu einer stationären Behandlung aufgenommen werden sollen, durch Krankenhäuser fast ausnahmslos auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet. Sofern die Patienten wahlärztliche Leistungen wünschen, rechnen viele Krankenhäuser bzw. deren liquidationsberechtigte Ärzte die durchgeführten Testungen auch als ärztliche Wahlleistungen ab. Die privaten Krankenversicherungen verweigern hingegen die Erstattung u. a. mit der pauschalen Begründung, dass die Krankenhäuser für die Testungen ein Zusatzentgelt erhielten, womit diese Testungen abgegolten seien. Ist die Abrechnung als wahlärztliche Leistung tatsächlich nicht möglich oder ist die Ablehnung der Erstattung durch Kostenträger unstatthaft?