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Produktbeschreibung
Mit ausgewählten Entscheidungen des Berichtsjahres 2014 erläutern die Autoren die Probleme der Patientenaufklärung, die der Gesetzgeber in den §§ 630 c, 630 d und 630 e BGB lösen will. So geht es darum, wer Aufklärungsverpflichteter bzw. -berechtigter ist oder welcher Arzt das Aufklärungsgespräch überhaupt führen muss. Ein weiteres Urteil beschäftigt sich mit der Frage, ob auch derjenige Arzt für Aufklärungsfehler haftet, der nur das Aufklärungsgespräch führt, aber nicht die Behandlung des Patienten übernommen hat. Auch wird erörtert, ob und wann die Einwilligungsfähigkeit eines Patienten, etwa in akutem Schmerzzustand, in Frage steht.