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Produktbeschreibung
Immer wieder verlangen Krankenkassen von Krankenhäusern die Herausgabe sensibler Informationen über das Behandlungsgeschehen ihrer Versicherten. Dabei stützen sie sich auf unterschiedlichste gesetzliche Grundlagen. Die Prüfung, ob die angegebene gesetzliche Regelung einschlägig ist und die Herausgabe rechtfertigt, ist hierbei in jedem einzelnen Fall erforderlich. Eine der Regelungen, von der Krankenkassen in diesem Zusammenhang Gebrauch machen, ist § 66 SGB V, die sogenannte "Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern".