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Recht und Praxis

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Produktbeschreibung
Solange kein Ausschluss einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erfolgt ist, darf die Methode pflegesatzrechtlich durch das Krankenhaus zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden. Das Qualitätsgebot der sozialen Krankenversicherung gilt dabei nicht uneingeschränkt & so das VG Stuttgart in seinem Urteil vom 07. Mai 2015 (Az. 4 K 5125/13 & nicht rechtskräftig).
Der Autor erläutert das Urteil und damit die Rechtsfrage, ob ein Krankenhaus Anspruch darauf hat, mit den Kostenträgern als Pflegesatzpartei NUB-Entgelte für "Einlegen von medikamentenfreisetzenden bioresorbierbaren Stents" gem. § 6 Absatz 2 Satz 1 KHEntgG zu vereinbaren.
107. Jahrgang 2015
Heft 10
Seitenbereich 949 - 953

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