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Produktbeschreibung
Auseinandersetzungen von Krankenhäusern mit den Krankenkassen zum Thema Verbringung und Verlegung sind ein Dauerbrenner. Hintergrund ist wieder einmal die Vergütung: Handelt es sich um eine Verbringung, so entsteht nur für das veranlassende Krankenhaus ein eigenständiger Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse (vgl. § 8 Absatz 6 KHEntgG). Das aufnehmende Krankenhaus hat demgegenüber keinen eigenständigen Vergütungsanspruch dem Kostenträger gegenüber und muss sich vielmehr an den Veranlasser halten. Demgegenüber ist im Fall der Verlegung bei durchgehender medizinischer Notwendigkeit für eine stationäre Behandlung der Vergütungsanspruch des veranlassenden und des aufnehmenden Krankenhauses der Krankenkasse (oder dem Patienten) gegenüber begründet. Der Autor legt den rechtlichen Ansatz dar, wie die Argumentation bei "Überstellungen" aussehen kann.