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Recht und Praxis

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Produktbeschreibung
Die gesetzliche Neuregelung zum Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen eines im Krankenhaus oder Pflegeheim verstorbenen Patienten in § 630 g Absatz 3 BGB bedeutet für die Praxis einige ungelöste Fragen: Krankenhäuser und gesetzliche Krankenkassen streiten, ob und in welchem Umfang das Einsichtsrecht einer Krankenkasse in Behandlungsunterlagen eines verstorbenen Patienten besteht. Die Praxis, von einem mutmaßlichen Einverständnis des Patienten auszugehen oder eine Legitimation seitens der Erben des Verstorbenen vorzulegen, reicht da nicht aus. Viele Krankenhäuser wünschen, dass eine von allen Erben unterzeichnete Schweigepflichtentbindungserklärung zusätzlich vorgelegt werden muss. Ärzte fragen andererseits, ob ein Arzt wegen Geheimnisverrats nach § 203 Absatz 4 StGB strafrechtlich belangt werden kann, wenn er die Behandlungsunterlagen eines verstorbenen Patienten ohne Einwilligung der Erben an eine Krankenkasse herausgibt. Neben strafrechtlichen Sanktionen bleibt die Frage, ob auch berufsrechtliche Sanktionen in Betracht kommen. Der Autor bietet eine umfassende Erläuterung der öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Regelungen.
108. Jahrgang 2016
Heft 10
Seitenbereich 897 - 902

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