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Recht und Praxis

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Produktbeschreibung
Die Erstversorgung von Patienten in Notfallambulanzen in Krankenhäusern entfacht regelmäßig Streit zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen sowie Vertragsärzten. Hintergrund ist das vom Bundesverfassungsgericht etablierte "Behandlungsprimat des niedergelassenen Arztes". Krankenhäuser dürfen nach wie vor nur in wenigen Bereichen direkt ambulante Leistungen erbringen und abrechnen. Nach § 76 Absatz 1 Satz 2 SGB V können im Notfall andere als zugelassene Vertragsärzte und damit auch Krankenhäuser in Anspruch genommen werden, so dass ein solcher Ausnahmebereich vorliegt. Mit der Neuregelung der Vergütung ab dem 1. April 2017 ist zwar in diesem Punkt Klarheit geschaffen worden, dennoch bedarf es für Abklärungspauschalen, diagnosebezogene Zuschlagsziffern, patientenbezogene Zuschlagsziffern und die punktsummenneutrale Umsetzung einiger Anstrengungen.
109. Jahrgang 2017
Heft 6
Seitenbereich 485 - 489

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