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Recht und Praxis

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Produktbeschreibung
Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der Aufwandspauschale in § 275 Absatz 1c Satz 3 SGB V zwischen Krankenhäusern und gesetzlichen Krankenkassen eine Welle von Auseinandersetzungen ausgelöst, die ihresgleichen sucht. Der 1. Senat des Bundessozialgerichts meint, es handele sich um eine Ausnahmevorschrift, die in ihrem Anwendungsbereich einschränkend auszulegen sei. Demgegenüber hat der Gesetzgeber mehrfach anderes dokumentiert: Er hat den zu zahlenden Betrag von 100 EUR auf 300 EUR erhöht und zuletzt mit der Einfügung von Satz 4 deutlich gemacht, dass er der einschränkenden Auslegung des BSG nicht folgt. Derzeit werden die ersten Entscheidungen zur "aktuellen" Rechtslage durch die neue Regelung des Satzes 4 erwartet. Der Autor erläutert die Geschichte der Rückforderungen und bietet Argumente gegen diese Praxis.
109. Jahrgang 2017
Heft 7
Seitenbereich 590 - 592

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