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Recht und Praxis

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Produktbeschreibung
Mit Urteil vom 19. Dezember 2017 hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) für einen Fall aus 2013 entschieden, dass die zum Zwecke der Implantation von Coils zur Reduktion des Lungenvolumens durchgeführte stationäre Behandlung nicht dem Qualitätsgebot des § 2 Absatz 1 Satz 3 SGB V entspricht. Das BSG sah sich revisionsrechtlich an die Feststellung des Landessozialgerichts (LSG) gebunden, bei der Implantation von Coils zur Reduktion des Lungenvolumens habe es sich im Jahr 2013 um eine experimentelle Methode ohne ausreichende evidenzgesicherte Basis gehandelt. Damit sei die stationäre Behandlung unwirtschaftlich und nicht erforderlich gewesen. Der Autor stellt dem jedoch ein aktuelles Urteil entgegen, das schon die Regelungen nach dem GKV-VSG berücksichtigt, eine positivere Wendung für Krankenhäuser ist möglich.
110. Jahrgang 2018
Heft 4
Seitenbereich 330 - 332

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