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Recht und Praxis

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Produktbeschreibung
Wenn ein Patient stirbt, besteht in Deutschland die gesetzliche Verpflichtung, einen Arzt zur Feststellung des Todes heranzuziehen. Diese ärztliche Untersuchung eines Verstorbenen mit der Feststellung des Todes und der Qualifikation der Todesart wird als Leichenschau bezeichnet. Bei Krankenhauspatienten übernimmt das Krankenhaus diese Aufgabe mit seinen Ärzten. Das Thema Leichenschau und Todesbescheinigung ist daher von erheblicher Relevanz und in mehrfacher Hinsicht auch Streitpunkt: Einerseits zwischen Krankenhausträgern und Krankenhausärzten, andererseits zwischen Krankenhausträgern und Angehörigen und/oder Bestattern. Im Kern geht es immer um die Fragen, wer wie viel für diese Dienstleistung abrechnen kann.
111. Jahrgang 2019
Heft 9
Seitenbereich 784 - 786, Dateigröße 0,6 MB

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