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Recht und Praxis

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Produktbeschreibung
Durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) und zur Änderung weiterer Gesetze vom 11. Juli 2022 wurde das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. In einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages wurde hierzu mitgeteilt, dass Ärzte künftig über Möglichkeiten zum Abbruch einer Schwangerschaft informieren könnten, ohne mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen zu müssen. Dieser Gesetzesänderung ging eine breite gesellschaftliche und rechtspolitische Debatte voraus, die auch im Vorfeld schon zu Änderungen beim früheren § 219a StGB geführt hatte.
114. Jahrgang 2022
Heft 9
Seitenbereich 812 - 814, Dateigröße 0,7 MB

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