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Produktbeschreibung
In einem dynamisch lernenden Gesundheitssystem ist die Sekundärnutzung vorhandener Gesundheitsdaten heutzutage unabdingbar für eine qualitativ hochwertige, qualitätsgesicherte sowie sich weiterentwickelnde Versorgung der Patienten. Die im Krankenhausbereich vorliegenden Daten sind für eine solche Nutzung äußerst wertvoll und in großen Mengen vorhanden. Unter Sekundärdatennutzung> ist dabei die Weiterverarbeitung von Gesundheitsdaten zu anderen Zwecken als denjenigen zu verstehen, für die die Daten ursprünglich erhoben wurden. Leider waren diese Daten in der Vergangenheit jedoch aufgrund enger datenschutzrechtlicher Regularien nur schwer bis teilweise gar nicht nutzbar. Dem wurde nunmehr durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), welches am 26. März 2024 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten ist, Rechnung getragen. Das ist aus Krankenhaussicht zu begrüßen, da zahlreiche Weiterverwendungen erlaubt werden.