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Produktbeschreibung
Durch besondere Großschadenslagen oder Katastrophen können Krankenhäuser in ganz besonderem Maße gefordert sein. Sämtliche dieser Krisen-, Stör- oder Katastrophenfälle haben eines gemeinsam: Sie beeinträchtigen die Funktionalität sowie die Behandlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser extrem. Für Krankenhäuser gilt es insofern nicht nur, geeignete organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, Notfall-, Alarm- und Einsatzpläne zu erstellen, Katastrophenschutzübungen, usw. durchzuführen, sondern insbesondere auch personelle Maßnahmen umzusetzen, um die entsprechenden Mitarbeiter schnellstmöglich erreichen und ein schnelles Handeln realisieren zu können. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob private Mobilfunknummern der Arbeitnehmer seitens der Krankenhäuser als Arbeitgeber für Alarmierungsprozesse erhoben werden dürfen.