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Produktbeschreibung
Krankenhäuser dürfen neben den allgemeinen Krankenhausleistungen auch Wahlleistungen anbieten, wenn dadurch die Erbringung der allgemeinen Krankenhausleistungen nicht beeinträchtigt wird und das Krankenhaus mit dem Patienten eine gesonderte Berechnung der Wahlleistung vereinbart. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der ärztlichen Wahlleistung sowie der Wahlleistung Unterkunft. Letztere ist Gegenstand dieser Darstellung.