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Produktbeschreibung
In jüngster Zeit wurden neue Melde- bzw. Übermittlungsverpflichtungen für Krankenhäuser eingeführt, in deren Zusammenhang diese den sogenannten unveränderbaren Teil der Krankenversichertennummer (KVNR) der Versicherten verpflichtend verwenden müssen. Während die KVNR bei privat Versicherten in der Regel noch nicht vorliegt, benötigen die Krankenhäuser diese Nummer jedoch in einzelnen Bereichen zwingend, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen zu können und keine Vergütungsminderungen hinnehmen zu müssen. Die daraus resultierende absolut unnötige Bürokratie führt zu einem enormen Arbeitsaufwand auf allen Seiten und zudem zu erheblichen Umsetzungsproblemen in der Praxis. Nachfolgend wird über den aktuellen Stand sowie die für Krankenhäuser empfohlene Vorgehensweise informiert.