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Recht und Praxis: Anforderungen an die Veröffentlichung zweiseitiger Verträge

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Produktbeschreibung
Zweiseitige Verträge nach § 112 SGB V regeln insbesondere die Allgemeinen Bedingungen der Krankenhausbehandlung einschließlich der Aufnahme und Entlassung der Versicherten, der Kostenübernahme sowie der Abrechnung der Entgelte, Berichte und Bescheinigungen. Sie sind gemäß § 112 Absatz 2 Satz 2 SGB V für die Krankenkassen und die zugelassenen Krankenhäuser im Land unmittelbar verbindlich. Die gesetzlich geregelte Verbindlichkeit dieser vertraglichen Regelungen stellt eine Normsetzung kraft gesetzlicher Ermächtigung dar. Verbindlich können diese Normen jedoch nur sein, wenn die Normsetzungsadressaten von ihnen Kenntnis nehmen können. Dies setzt eine Publikation voraus. Bereits seit Jahren wird - insbesondere für Normsetzungsverträge in der gesetzlichen Krankenversicherung - darauf hingewiesen, dass insoweit ein Nachholbedarf existiert. Doch, wann besteht in zumutbarer Weise die Möglichkeit der Kenntnisnahme? Wer muss über den Inhalt wie informiert werden?
101. Jahrgang 2009
Heft 10
Seitenbereich 955 - 957

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