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Recht und Praxis: Ärztliche Weiterbildungs- und Aufklärungspflicht

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Produktbeschreibung
Zwei neuere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) verdeutlichen den Zusammenhang zwischen der Pflicht des Arztes zur Weiterbildung und der Pflicht zur Risikoaufklärung des Patienten. Der BGH hat sich in zwei Urteilen im Juli und Oktober 2010 mit der Frage beschäftigt, inwiefern der Arzt verpflichtet ist, über ein Risiko, das sich bisher noch nicht realisiert hat, sowie über ein Risiko, über das in der medizinischen Fachliteratur auf dem Fachgebiet des behandelnden Arztes noch nicht berichtet wurde, aufzuklären. Die Autoren erläutern, wie der BGH in beiden Urteilen seine strengen Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärungspflicht weiterentwickelt, insbesondere bezüglich der Risiken, die bei ihrer Verwirklichung zu einer besonders schweren Belastung für die weitere Lebensführung des Patienten führen.
103. Jahrgang 2011
Heft 11
Seitenbereich 1142 - 1144

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