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Recht und Praxis: Die Zuständigkeit für die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen psychiatrischer Institutsambulanzen

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Produktbeschreibung
Die ambulante Versorgung im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie wird bereits seit vielen Jahren auch durch psychiatrische Institutsambulanzen an Krankenhäusern sichergestellt. Als ambulante Leistungserbringer gelten für sie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V, jedoch unter Berücksichtigung einiger Besonderheiten. Speziell die Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen in diesen Prüfverfahren wird nachfolgend separat untersucht. Allerdings ist es notwendig, sich dazu noch einmal einige grundsätzliche Aspekte der psychiatrischen Institutsambulanzen zu vergegenwärtigen.
102. Jahrgang 2010
Heft 3
Seitenbereich 240 - 244

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