Recht und Praxis: Erweitertes Führungszeugnis für Beschäftigte im Krankenhaus

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Produktbeschreibung
Mit Wirkung zum 1. Mai 2010 hat der Gesetzgeber ein erweitertes Führungszeugnis für Personen geschaffen, die kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es geht über den Inhalt des "normalen" Führungszeugnisses hinaus und enthält beispielsweise auch Verurteilungen wegen kinder- und jugendschutzrelevanter Straftaten, die im Bundeszentralregister bisher nicht erfasst wurden. Dadurch sollen Kinder und Jugendliche vor einschlägig vorbestraften Personen geschützt werden. Die Autorin erläutert, welche Bereiche im Krankenhaus betroffen sind und wie sich Kliniken im konkreten Fall verhalten sollten.