Recht und Praxis: Gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung
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Produktbeschreibung
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 in 3. Lesung einen von drei aktuellen Gesetzentwürfen beschlossen, der Patientenverfügungen in den §§ 1901 a, 1901 b BGB gesetzlich verankert und deren Wirksamkeit und Reichweite regelt. Der Bundesrat hat das Gesetz am 10. Juli passieren lassen, das mit Wirkung zum 1. September 2009 in Kraft getreten ist. Es regelt im Wesentlichen die Verbindlichkeit der Verfügungen unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung, den Aufgabenbereich von Betreuer/Bevollmächtigtem und definiert die Fälle, in denen es einer Einschaltung des Vormundschaftsgerichts bedarf (§ 1904 BGB). Die Autorin stellt die Eckpunkte im Einzelnen vor.