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Recht und Praxis: Vernichtung von Krankenakten nach elektronischer Archivierung?

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Produktbeschreibung
Immer mehr Krankenhäuser nutzen digitale Dokumentations- und Archivierungsverfahren. In welcher Weise die Dokumentation und anschließende Archivierung des Behandlungsverlaufs zu geschehen hat, ist nicht umfassend geregelt. Die ausschließlich digitale Dokumentation und Archivierung bei gleichzeitiger Vernichtung der Originalunterlagen ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Von zentraler Bedeutung bei der Dokumention und Archivierung ist jedoch die Beweiskraft der dokumentierten und archivierten Patientenunterlagen. Die Autorin erörtert die Frage nach dem Beweiswert elektronischer Dokumente bei gleichzeitiger Vernichtung der Originalunterlagen anhand der aktuellen Rechtsprechung und gibt Hinweise für die Praxis.
106. Jahrgang 2014
Heft 12
Seitenbereich 1219 - 1221

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