Recht und Praxis: Weitergabe von Patientendaten gesetzlich Versicherter an externe Abrechnungsstellen

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Produktbeschreibung
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte in einer richtungweisenden Entscheidung vom 10. Dezember 2008 festgestellt, dass Daten der im Krankenhaus behandelten gesetzlich krankenversicherten Patienten - trotz Vorliegens deren schriftlicher Einwilligung - nicht an externe Abrechnungsstellen weitergegeben werden dürfen und die KVen berechtigt sind, derart erstellte Abrechnungen zurückzuweisen. Im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze vom 28. Juli 2011 hat der Gesetzgeber eine Neuregelung der Thematik in § 295a SGB V "Abrechnung der im Rahmen von Verträgen nach § 73b, § 73c oder § 140a sowie vom Krankenhaus im Notfall erbrachten Leistungen" beschlossen, die mit Wirkung zum 4. August 2011 in Kraft getreten ist. Die Autorin erläutert die Hintergründe und die Auswirkungen auf die Praxis.