Rechtsfragen in der Notaufnahme - Teil 2: Gewahrsamstauglichkeitsuntersuchungen in der Notaufnahme
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Produktbeschreibung
Ein erheblicher Teil der Notaufnahmen ist mit Gewahrsamstauglichkeitsuntersuchungen befasst, obwohl die Fragestellungen meist in keinem Sinnzusammenhang zur Notfallmedizin stehen. Die Gründe hierfür sind praktischer Natur: Krankenhäuser verpflichten sich vertraglich zur Durchführung dieser Leistungen und die Notaufnahme bietet sich als ständig verfügbare Schnittstelle zur Präklinik als ausführende Abteilung an. Angesichts der öffentlichen Trägerschaft vieler Kliniken ist die Ablehnung solcher Vereinbarungen politisch kaum vorstellbar. In der Folge entstehen medizinische und medikolegale Probleme, die in den Notaufnahmen gelöst werden müssen und - sofern sich zukünftig keine andere Zuständigkeit etabliert - nur dort gelöst werden können.