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Produktbeschreibung
Kosten für den Transport von Eigenblutspenden: Ist die Krankenkasse nach § 60 SGB V verpflichtet, die Kosten für die Hin- und Rückfahrt ihres Versicherten zur stationären Behandlung und vorstationären Behandlung zu übernehmen, so gilt dies auch für Fahrten, in denen nicht der Versicherte selbst, sondern lediglich dessen Körperbestandteile zu einer medizinisch notwendigen Behandlung transportiert werden. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf am 31. März 2009, Az.: S 4 KR 163/07, entschieden. Der Autor stellt das Urteil vor und kommentiert es in seinen Anmerkungen.
Vergütung von Konsiliarärzten: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. November 2009, Az.: III ZR 110/09, entschieden, dass Vereinbarungen zwischen Krankenhausträgern und niedergelassenen Ärzten über deren Zuziehung im Rahmen allgemeiner Krankenhausleistungen nicht den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte unterliegen. Die Autorin erläutert die Entscheidung in ihrer Anmerkung. Der Sachverhalt und das Urteil der Vorinstanz (Oberlandesgericht Zweibrücken) wurden bereits von Andreas Wagener in das Krankenhaus 10/2009, S. 954 f. veröffentlicht.
102. Jahrgang 2010
Heft 2
Seitenbereich 140 - 142

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