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Produktbeschreibung
Das Sozialgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 26. Oktober 2011 (Az.: S 27 KA 132/08, nicht rechtskräftig) erklärt, die Bestimmungen des EBM 2008 (Ziffern 01211, 01215, 01217 und 01219), in denen eine Zusatzpauschale für die Besuchsbereitschaft mit weiteren Punkten bewertet wird, deren Abrechenbarkeit für Krankenhäuser gemäß Ziffer 3 der Vorbemerkung zu Abschnitt 1.2 in Kapitel II von der Feststellung der KV abhängig ist, sind nicht mit höherrangigem Recht vereinbar. Die Autorin skizziert das Urteil und kommentiert es in ihren Anmerkungen.