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107. Jahrgang 2015
Heft 6
Seitenbereich 562 - 564

Rechtsprechung

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Die Autorin erläutert ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. März 2015 zur Haftung für fehlerhafte Produkte im Falle von Herzschrittmachern und implantierbaren Cardioverten Defibrillatoren. Das Urteil stellt fest, dass ein Produkt bereits dann als fehlerhaft eingestuft werden kann, sofern es nur zu einer Gruppe von Produkten wie Herzschrittmachern oder implantierbaren Cardioverter Defibrillatoren (ICD) gehört, bei denen ein potenzieller Fehler festgestellt worden ist. Dabei muss der Fehler bei dem entsprechenden Produkt selbst nicht festgestellt worden sein.