Um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden Cookies zu Funktions- und Marketingzwecken verwendet. Durch Klicken auf "Alle Cookies erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihre Einwilligungs-Einstellungen können durch Klicken auf "Cookie-Einstellungen ändern" angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche "Cookie-Einstellungen ändern" sowie in unserer Datenschutzerklärung.
Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Die Autorin erläutert ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. März 2015 zur Haftung für fehlerhafte Produkte im Falle von Herzschrittmachern und implantierbaren Cardioverten Defibrillatoren. Das Urteil stellt fest, dass ein Produkt bereits dann als fehlerhaft eingestuft werden kann, sofern es nur zu einer Gruppe von Produkten wie Herzschrittmachern oder implantierbaren Cardioverter Defibrillatoren (ICD) gehört, bei denen ein potenzieller Fehler festgestellt worden ist. Dabei muss der Fehler bei dem entsprechenden Produkt selbst nicht festgestellt worden sein.