Um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden Cookies zu Funktions- und Marketingzwecken verwendet. Durch Klicken auf "Alle Cookies erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihre Einwilligungs-Einstellungen können durch Klicken auf "Cookie-Einstellungen ändern" angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche "Cookie-Einstellungen ändern" sowie in unserer Datenschutzerklärung.
Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Ab dem 1. September 2015 muss vor Erhebung einer Klage auf Zahlung von Krankenhausvergütung bis zu einem Wert von 2000 EUR verpflichtend ein Verfahren vor dem jeweiligen Landesschlichtungsausschuss durchgeführt werden. Schlichtungsausschüsse auf Landesebene nach § 17 c Absatz 4 KHG entscheiden in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages. Mit In-Kraft-Treten des KHSG zum 1. Januar 2016 wird die Regelung voraussichtlich hinfällig und sämtliche Vergütungsklagen können auch ohne vorheriges Verfahren vor den Landesschlichtungsausschüssen wirksam erhoben werden.