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Produktbeschreibung
Die Frage, in welchem Umfang wahlärztliche Leistungen in konservativen Fächern persönlich erbracht werden müssen, um abrechnungsfähig zu sein, ist umstritten. Ein aktuelles Urteil unterscheidet zwischen den Kernleistungen und den delegationsfähigen Leistungen, sodass die Anforderungen an die persönliche Leistungserbringung voraussichtlich flexibler zu handhaben sind. Auch die vertretene Auffassung zur Vertreterregelung ermöglicht mehr Flexibilität für Wahlärzte und Krankenhausträger.