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Produktbeschreibung
Bereitschaftsärzte, die in einer psychosomatischen Akut-Klinik auf der Grundlage eines Vertrages über freie Mitarbeit den Nachtdienst (nur) für allgemein-medizinische Notfälle übernehmen und als Vergütung einen Pauschalbetrag (Einsatzpauschale) erhalten, üben keine abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, wie ein aktuelles Urteil des LSG Baden-Württemberg bestätigt.
Der Autor würdigt das aktuelle Urteil im Kontext häufig gegenläufiger Urteile und arbeitet die wichtigsten Hinweise für die Vertragsgestaltung der Krankenhäuser heraus.
Der Autor würdigt das aktuelle Urteil im Kontext häufig gegenläufiger Urteile und arbeitet die wichtigsten Hinweise für die Vertragsgestaltung der Krankenhäuser heraus.