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Produktbeschreibung
Bereitschaftsärzte, die in einer psychosomatischen Akut-Klinik auf der Grundlage eines Vertrages über freie Mitarbeit den Nachtdienst (nur) für allgemein-medizinische Notfälle übernehmen und als Vergütung einen Pauschalbetrag (Einsatzpauschale) erhalten, üben keine abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, wie ein aktuelles Urteil des LSG Baden-Württemberg bestätigt.
Der Autor würdigt das aktuelle Urteil im Kontext häufig gegenläufiger Urteile und arbeitet die wichtigsten Hinweise für die Vertragsgestaltung der Krankenhäuser heraus.
109. Jahrgang 2017
Heft 9
Seitenbereich 763 - 765

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