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Produktbeschreibung
Zur Auslegung einer Wahlleistungsvereinbarung, die den Kreis der Wahlärzte auf alle an der Behandlung beteiligten Ärzte des Krankenhauses erstreckt, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen berechtigt sind. In der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) geht es um eine formularmäßige Wahlleistungsvereinbarung, in der vom Wortlaut des § 17 Absatz 3 Satz 1 KHEntgG abgewichen wurde. Die Entscheidung, wer zum Kreis der Wahlärzte gehört und wie weit dieser Kreis gefasst sein darf, ist häufiger Streitgegenstand - der Autor erläutert ein aktuelles Urteil des BGH und dessen Konsequenzen.
110. Jahrgang 2018
Heft 7
Seitenbereich 606 - 607

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