Um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden Cookies zu Funktions- und Marketingzwecken verwendet. Durch Klicken auf "Alle Cookies erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihre Einwilligungs-Einstellungen können durch Klicken auf "Cookie-Einstellungen ändern" angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche "Cookie-Einstellungen ändern" sowie in unserer Datenschutzerklärung.
Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Ärzte können die Löschung aus einem Bewertungsportal verlangen, wenn Portalbetreiber ihre Stellung als "neutrale Informationsmittler" verlassen. Das Grundrecht eines Arztes auf informationelle Selbstbestimmung ist in diesem Fall höher zu bewerten als das Recht des Portalbetreibers auf Meinungs- und Medienfreiheit. Das Urteil des Bundesgerichtshofs nimmt hier vor allem die (fehlende) Neutralität des Portalbetreibers und dessen Geschäftsmodell in den blick, sodass sich hier entgegen älterer Urteile neue Möglichkeiten bieten, den Anspruch auf Löschung zu realisieren.