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Produktbeschreibung
Ein Arbeitgeber kann die Rückzahlung überbezahlter Honorare verlangen, wenn der Arbeitnehmerstatus eines vermeintlich freien Mitarbeiters rückwirkend festgestellt wird und die im Arbeitsverhältnis geschuldete Vergütung niedriger ist als das für das freie Dienstverhältnis vereinbarte Honorar. Dabei muss er sich neben der im Angestelltenverhältnis geschuldeten Bruttovergütung auch die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag anrechnen lassen.