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Produktbeschreibung
Das Bundessozialgericht (BSG), hat mit einem Urteil vom 19. November 2019 (Az.: B 1 KR 33/18 R) zur sozialgerichtlichen Verwertbarkeit von Ergänzungen der Behandlungsdokumentation entschieden. Demnach besteht für Unterlagen, die ein Krankenhaus im Rahmen vorprozessualer Korrespondenz über einen Vergütungsanspruch vorlegt, kein Verwertungsverbot. Eine solche Dokumentation des Krankenhauses darf demnach in einem sozialgerichtlichen Verfahren in die Feststellung des Sachverhalts im Wege der Amtsermittlung einfließen.
112. Jahrgang 2020
Heft 5
Seitenbereich 426 - 427, Dateigröße 0,7 MB

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