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Produktbeschreibung
Eine Gewöhnung an die maschinelle Beatmung als Voraussetzung für eine Entwöhnung vom Beatmungsgerät im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) 1001I erfordert eine erhebliche Einschränkung oder den Verlust der Fähigkeit, über einen längeren Zeitraum vollständig und ohne maschinelle Unterstützung spontan atmen zu können. Eine weitere Voraussetzung der DKR 1001I ist die Anwendung einer Methode der Entwöhnung, also ein methodisch geleitetes Vorgehen zur Beseitigung der Gewöhnung an die maschinelle Beatmung. Mit seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2020 hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts wichtige Klarstellungen zu seinem Urteil vom 19. Dezember 2017 zur Kodier- und Abrechnungsfähigkeit von Spontanatmungsstunden vorgenommen.
113. Jahrgang 2021
Heft 7
Seitenbereich 604 - 605, Dateigröße 0,7 MB

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