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Produktbeschreibung
Die Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Erstversorgung von Patienten in Notfallambulanzen verursacht regelmäßig Streit. Die Krankenhäuser können ihre ambulanten Notfallleistungen gegenüber der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung auf der Grundlage des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für Ärzte abrechnen. Erfolgt dagegen eine stationäre Notfallversorgung, erhalten die Krankenhäuser eine Vergütung auf der Basis von Fallpauschalen von den Krankenkassen. Dabei stellt sich oftmals auch die Frage der Abgrenzung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung. Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 18. Mai 2021 Abgrenzungskriterien festgeschrieben. Der folgende Beitrag fasst die Entscheidungen inhaltlich zusammen und ordnet sie in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung ein.
114. Jahrgang 2022
Heft 4
Seitenbereich 307 - 310, Dateigröße 0,8 MB

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