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Produktbeschreibung
In Kliniken sind sie nicht wegzudenken: Formulare, die eine ärztliche Aufklärung und die Entscheidung des Patienten, ob er die angeratene Untersuchung vornehmen lassen will, dokumentieren. Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil vom 2. September 2021 (Az. III ZR 63/20) mit Aufklärungs- und Einwilligungsbögen befasst und unterscheidet dabei zwischen individualvertraglichen Formularen und formularmäßigen Aufklärungs- und Einwilligungsbögen. Dies kann einen Konflikt mit der haftungsrechtlichen Rechtsprechung vermeiden.